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Verschleppung: Jeder Monat geht auf Deine private Rechnung

30. April 2026 · Olaf Rosenbaum · 2 Min. Lesezeit

Vielen Unternehmern ist der Umfang des Haftungspotenzials nicht klar, das sie mit sich herumschleppen. Fachanwalt Claudius Finkbeiner rechnet es vor: Als GmbH-Geschäftsführer haftest Du schlimmstenfalls persönlich für das, was nach Eintritt der Insolvenzreife noch an Zahlungen geleistet wird. Machst Du rund hunderttausend Euro Umsatz im Monat, summiert sich Dein Haftungspotenzial in der Verschleppung jeden Monat etwa um das, was Du an Cash heraustust. Läuft das über einen längeren Zeitraum, wird es schnell sehr teuer – am Ende drohen zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung, schlimmstenfalls die Privatinsolvenz.

Die Uhr läuft dabei früher los, als Du denkst: Insolvenzreife stellst Du nicht am Gefühl fest, sondern an den Zahlen. Wer die nicht kennt, sammelt Haftung, ohne es zu merken.

Und wenn Du es merkst? Dann bitte keine kopflosen Maßnahmen. Der Klassiker – schnell noch das halbe Haus auf die Ehefrau übertragen – ist ohne Beratung keine gute Idee. Du musst nämlich zwischen Dir als Person und dem Unternehmen unterscheiden: Als Geschäftsführer bist Du privat vielleicht noch gar nicht in der Krise, die GmbH aber schon. Überträgst Du privat etwas, machst Du Dich wahrscheinlich nicht strafbar. Überträgst Du etwas aus der GmbH, hast Du ein Thema.

Deshalb der Weg, der funktioniert: mit einem Berater die für Dich persönlich wichtigen Schritte und die fürs Unternehmen wichtigen Schritte getrennt angehen. Je rechtzeitiger Du losgehst, desto größer ist die Chance, dass die Sanierungsmöglichkeiten der Insolvenzordnung noch greifen – und desto kleiner die Rechnung, die an Dir persönlich hängen bleibt.

Nach der Insolvenzreife arbeitet Dein Unternehmen nicht mehr für Dich – es arbeitet gegen Dein Privatvermögen.

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