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Der Insolvenzverwalter ist nicht Dein Freund

23. April 2026 · Olaf Rosenbaum · 2 Min. Lesezeit

Das häufigste Missverständnis im Insolvenzverfahren: der Glaube, der Insolvenzverwalter sei jemand, der dem Unternehmer hilft. Ist er nicht. Wenn der Verwalter in Dein Unternehmen kommt, ist er im Auftrag Deiner Gläubiger da – und hat alles zu sichern, was an Wert vorhanden ist, um diese Gläubiger maximal mit Geld auszustatten. Deinen Interessen ist er nicht verpflichtet. Der Insolvenzverwalter ist nicht Dein Freund.

Das heißt nicht, dass er Dein Feind ist. Es heißt nur: Im Verfahren sitzt niemand automatisch auf Deiner Seite. Willst Du, dass Deine eigene Position bestmöglich gewahrt bleibt, brauchst Du einen eigenen Berater – im Zweifel vertritt der Dich auch gegen den Insolvenzverwalter.

Fachanwalt Claudius Finkbeiner nennt dazu ein Auswahlkriterium, auf das Du selbst kommen musst: Seine Kanzlei macht bewusst keine Insolvenzverwaltung, sondern ausschließlich Beratung. Dort kann niemand ein Interesse an dem Verfahren haben, das hinter Deinem Unternehmen stecken könnte. Und deshalb ist das erste Ziel dort immer, das Insolvenzverfahren zu vermeiden – etwa über einen außergerichtlichen Sanierungsplan: Prolongationen mit Lieferanten verhandeln, gemeinsam mit dem Steuerberater noch einmal mit den Banken ins Gespräch kommen. Denn ein Insolvenzverfahren kann wahnsinnig teuer sein und greift die Substanz des Unternehmens extrem an – selbst dann, wenn ein profitabler Kern erhalten bleibt.

Noch ein Hinweis: Dein Hausanwalt hilft Dir hier meistens nicht weiter. Der Fachanwalt für Fracht- und Speditionsrecht mag mit Dir ganz dicke sein – vom Instrumentenkasten des Insolvenzrechts hat er keine Ahnung. Hol Dir kundigen Rat vom Spezialisten.

Um Deine Gläubiger kümmert sich das Gesetz. Um Dich kümmert sich nur, wen Du selbst bestellst.

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